Das Foto zeigt drei Bienen vor den Fluglöchern ihres Bienenstocks auf einem Anflugbrett sitzend.

Reinigungsflug

Heute waren es bis zu 13°C Grad auf den Erzhütten in Kaiserslautern, dass haben die Mädels natürlich sofort ausgenutzt. Wenn nämlich die Temperaturen ein Fliegen erlauben, nutzen die Bienen die Gelegenheit für einen Reinigungsflug – sie „gehen Gassi“.

Der Reinigungsflug sorgt dafür, dass der Bienenstock reinlich und frei von Krankheiten bleibt. Außerdem verschafft er den Honigbienen Erleichterung.

Beim Reinigungsflug entsorgen die Bienen ihre Exkremente, die sich in ihrer Kotblase während der wochen- oder monatelangen Winterruhe angesammelt haben. Im Bienenstock koten sie nicht ab, da das zum Beispiel die Übertragung von Krankheiten begünstigen würde.

Voraussetzung für den Flug ist ein sonniger Tag mit einer Lufttemperatur von mindestens 10°C um die Mittagszeit. Nur dann sind die Bienen überhaupt in der Lage, zu fliegen und in den Stock zurückzukehren. Bei niedrigen Temperaturen, plötzlichem Regen oder starkem Wind ist der Flug für sie wegen Unterkühlung mit erheblicher Gefahr verbunden.

Reduzierung des Autobahnlärms

Seit dem Ausbau der Autobahn 6 zwischen den Anschlussstellen Kaiserslautern-Centrum und Kaiserslautern-West hat sich der Lärm durch den Lkw- und Autoverkehr massiv erhöht. Trotz der vorhanden Lärmschutzwände leiden viele Menschen im Umfeld der Autobahn unter dem Lärm der Fahrzeuge, auch im Stadtteil Erzhütten.

Im Dezember 2020 startete eine Petition zur Reduzierung des Autobahnlärms. → Seitdem hat sich leider nichts mehr getan. Die Petition erreichte nicht die notwendigen Unterschriften.

Jetzt kommt das Thema am 20. November 2024 in der Ortsbeiratssitzung Erzhütten-Wiesenthalerhof nochmals auf den Tisch. →

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN → fordern Maßnahmen. Der hohe Lärmpegel beeinträchtigt die Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner erheblich.

Das Foto zeigt eine Erdhummel. Sie sitzt auf einer Distelblüte.

Honigbienen vs. Wildbienen – wirklich?

Die Diskussionen rund um eine Honigbienen-Wildbienen-Konkurrenz haben zuletzt sehr viel Aufmerksamkeit bekommen. Imker werden damit nicht nur im direkten Gespräch damit konfrontiert, sondern sind immer öfter auch davon betroffen, dass sie ihre Honigbienenvölker zum Schutz der Wildbienen nicht aufstellen dürfen oder sogar bestehende Standplätze räumen müssen.

Argumentiert wird, dass die Honigbiene (Apis mellifera) aufgrund der Nutzung durch den Menschen einen unnatürlichen Konkurrenzvorteil gegenüber Wildbienen habe und diese dadurch gefährdet seien. Das klingt zunächst einleuchtend, doch stimmt das auch? Gibt es wissenschaftliche Belege, die eine Reglementierung von Honigbienen begründen können?

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund hat dazu eine Handreichung veröffentlicht, die zur Versachlichung der Diskussion beitragen soll. →

Foto: S. Mösch / naturimdetail.de (BUND)

Honigglas-Etikett mit Angaben zur Herkunft (Pfalz, Deutschland).

Neue Honigrichtlinie – ein Teilerfolg

Der Deutsche Imkerverband berichtet: „Kommission, Rat und Parlament haben sich auf eine Neufassung der EU-Honigrichtlinie geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte sich auf die Änderung der Ursprungsangabe beschränkt. Doch vor allem durch das Parlament wurden viele neue Punkte in die Diskussion eingeführt. Am Ende fanden die drei Parteien einen Kompromiss, um die Richtlinie noch in der aktuellen Legislaturperiode unter Dach und Fach zu bringen.“ Die wichtigsten Neuerungen →

Doch es gibt auch Kritik:

„Die neue Honigrichtlinie ist auf EU-Ebene jetzt beschlossen – ein guter erster Schritt, der aber im Detail verwässert wurde. Woher der Honig stammt, muss nun zwar genau angegeben werden, lässt aber Spielraum für Abweichungen in den einzelnen Ländern“, so der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund